Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat nun unter Hinweis auf die DS-GVO, und unter Androhung eines Bußgeldes von 20.000.000,00 EUR, den Betrieb der Kamera untersagt. Ergänzen möchte ich noch, dass in dem Erfassungsbereich, in dem eine Personenidentifikation evtl. möglich wäre, genügend Hinweise auf die Kamera angebracht sind.
Da ich auf die Kamera ungern verzichte, sehe ich nur die Möglichkeit einer Defokussierung, was natürlich die Attraktivität des Bildes erheblich vermindert.
Meine Fragen: Gibt es noch andere Möglichkeiten, das Auflösungsvermögen der Kamera zu vermindern (vielleicht sogar bereichsweise?). Gibt es eine funktionierende Software zur Verpixelung von Gesichtern? Hat jemand einen anderen Vorschlag?
Ganz heikles Thema im öffentlichen Bereich.
Einzige Option wäre wohl, die Kamera so weit entfernt zu platzieren, dass Personen mit absoluter Sicherheit nicht zu erkennen sind.
Quasi aus „100m oder mehr“ Entfernung.
Aber auch dann müsste so eine „Überwachung“ wohl erst mal genehmigt werden - indem man dem Landesamt solche Bilder vorlegt.
Du wirst sicherlich auch verstehen, dass niemand „sein Seitensprung Date“ im Biergarten im Netz wiederfinden möchte, oder beobachtet werden kann, wann man wie lange und wo seine Sauftour abhält.
Man kann ja im Vordergrund eine Mass Bier aufhängen und darauf scharf stellen. (Gab`s hier nicht mal einen Prost-Smiley?)
Statt dejustieren tut es vielleicht auch Frischhaltefolie vor dem Objektiv oder sehr dünn Vaseline auftragen…